Sprecherrat
Der Sprecherrat setzt sich aus drei Vertretern der im Landkreis Calw bestehenden Selbsthilfegruppen zusammen und vertritt die Interessen der Selbsthilfegruppen gegenüber der Politik und Verwaltung sowie in der Öffentlichkeit. Die drei Mitglieder wirken gleich stimmberechtigt. Die Vertreter kommen aus Selbsthilfegruppen mit somatischen, psychischen Krankheitsbezug sowie einer Suchtgruppe.
Der Sprecherrat arbeitet eng mit der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe des Landkreises Calw zusammen und plant gemeinsam mit dieser die Maßnahmen und Aktivitäten wie z. B. das Fortbildungsangebot für die Leiterinnen und Leiter der Selbsthilfegruppen oder die Öffentlichkeitsarbeit.
Die Mitglieder werden für drei Jahre gewählt. Die letzte Wahl fand im Februar 2024 statt.
Die Selbsthilfegruppen des Landkreises Calw werden im Sprecherrat von Gert, Peter und Karlheinz vertreten. Gern können Sie mit den Vertretern des Sprecherrates per E-Mail in Kontakt treten.
Leitbild des Sprecherrates
Der Sprecherrat ist die gewählte Vertretung der Selbsthilfegruppen im Landkreis Calw. Alle Mitglieder des Sprecherrates arbeiten gleichberechtigt.
Der Sprecherrat arbeitet eng mit der Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen des Landratsamtes Calw zusammen.
Zusammensetzung des Sprecherrates
Der Sprecherrat setzt sich aus maximal drei Vertretern/-innen der im Kreis Calw aktiven Selbsthilfegruppen zusammen.
Die Mitglieder des Sprecherrates sollten nach Möglichkeit die Bereiche körperliche Krankheiten/Behinderungen, seelische Krankheiten, Sucht und soziale Gruppen abdecken.
Aufgaben des Sprecherrates
Der Sprecherrat steht der Selbsthilfekontaktstelle in ihren Aufgaben beratend zur Seite und versucht die persönlichen Erfahrungen aus der praktischen Arbeit mit Selbsthilfegruppen einzubringen.
Der Sprecherrat möchte auch ein niederschwelliger Ansprechpartner für bestehende Selbsthilfegruppen und Interessierte sein.
Der Sprecherrat unterstützt die Selbsthilfekontaktstelle bei der Planung von Veranstaltungen (Seminare und Fortbildung für Gruppenleiter und Betroffenen, Neugründungen).
Zusammenkünfte des Sprecherrates
Die Häufigkeit der Treffen sowie das Vorgehen bei Einberufung und Abstimmung wird vom amtierenden Sprecherrat festgelegt.
Vollversammlung
Es wird angestrebt einmal pro Jahr eine Vollversammlung der Selbsthilfegruppen durchzuführen. (Ladungsfrist ca. 4 Wochen).
Zur Vollversammlung werden alle bei der Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen des Landratsamtes Calw gemeldeten Selbsthilfegruppen eingeladen.
Wahl des Sprecherrates
Die Wahl des Sprecherrates erfolgt auf drei Jahre.
Der Sprecherrat bleibt bis zur Wahl eines neuen Sprecherrates im Amt.
Eine Wiederwahl in den Sprecherrat ist möglich, ebenso ein Ausscheiden aus persönlichen Gründen vor Ablauf der Amtszeit.
Gewählt wir der Sprecherrat jeweils in der Vollversammlung mit einfacher Mehrheit. Wahlberechtigt ist jeweils ein Vertreter pro anwesender Gruppe. Für die Wahl wird vom Sprecherrat eine Wahlordnung vorgeschlagen und diese durch die Vollversammlung beschlossen.
Aufwandsentschädigung
Den gewählten Mitgliedern des Sprecherrates werden die entstandenen Kosten, soweit diese einzeln nachgewiesen werden, erstattet. Fahrtkosten werden im Rahmen der steuerlichen Vorschriften erstattet.